Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

195. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zu dem in Wien am 8. November 1968 abgeschlossenen Übereinkommen über den Straßenverkehr (BGBl. Nr. 289/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 152/2016) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:
Cabo Verde 12. Juni 2018
Irak 1. Februar 2017
Nigeria 18. Oktober 2018
Vereinigtes Königreich1 (unter Ausschluss der Anwendbarkeit auf die Kronbesitzungen und Überseegebiete vorbehaltlich einer Erklärung nach Art. 46 Abs. 1) 28. März 2018

Gemäß Art. 45 Abs. 4 des Übereinkommens haben nachstehende Staaten folgende Unterscheidungszeichen notifiziert:

Cabo Verde CV
Vereinigtes Königreich GB

Ferner hat das Vereinigte Königreich ?UK? als Unterscheidungszeichen gemäß Art. 35...

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