Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

325. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Dänemark1 mit Wirkung vom 7. September 2012 die zentrale Behörde nach Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl. Nr. 321/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 77/2010) wie folgt geändert:

?Ministry of Social Affairs and Integration

The National Social Appeals Board

Division of Family Affairs

Amaliegade 25

DK - 1022 Copenhagen K”.

Ferner hat das Vereinigte Königreich2 mit Wirkung vom 25. November 2013 die zentrale Behörde gemäß Art. 2 des...

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