Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

170. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. III Nr. 155/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 102/2013) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll:
Norwegen 3. Juni 2013
Palau 11. Juni 2013 11. Juni 2013

Anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde hat Norwegen Erklärungen1 zu Art. 12, Art. 14 und Art. 25 des Übereinkommens abgegeben.

Faymann

1 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht...

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