Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

144. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BGBl. III Nr. 104/2012) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:
Kolumbien 11. Juli 2012
Marokko 14. Mai 2013
Mauretanien 3. Oktober 2012
Peru 26. September 2012
Samoa 27. November 2012

Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat das Königreich Marokko gemäß Art. 42 Abs. 2 des Übereinkommens erklärt, sich nicht an die Bestimmungen des Abs. 1 dieses Artikels gebunden zu erachten und erklärt, dass für jede Streitigkeit zwischen zwei oder mehr Vertragsstaaten die an den Internationalen Gerichtshof herangetragen werden, in jedem Fall die Zustimmung aller an einer solchen Streitigkeit beteiligten Vertragsparteien erforderlich ist.

Weiters hat...

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