Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

7. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Nach Mitteilungen der niederländischen Regierung haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 27/1968, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 88/2012) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Nicaragua 7. September 2012
Uruguay 9. Februar 2012

Anlässlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde haben diese Staaten nachstehende Erklärungen abgegeben:

Nicaragua:

Die Republik Nicaragua hat die Generaldirektion für konsularische Angelegenheiten des Außenministeriums als zuständige Behörde zur Ausstellung der relevanten Dokumente bestimmt.

Uruguay:

Zuständige Behörde gem. Art. 6:

Ministerium für auswärtige Angelegenheiten.

Weiteren Mitteilungen der niederländischen Regierung zufolge haben nachstehende Staaten ihre Behörden wie folgt geändert bzw. ergänzt:

Andorra1:

Die zuständigen Behörden zur Ausstellung einer Apostille gemäß Art. 3 Abs. 1 des Übereinkommens sind:

- ?The Minister of Foreign Affairs;
- The Coordinator of Bilateral and Consular Affairs;
- The Director of Multilateral Affairs and Cooperation;
- The Head of Unit of General and Juridical Affairs.?

China:

Am 18 April 2012 hat China folgende Erklärung betreffend die Sonderverwaltungsregion Hongkong2 abgegeben:

Das Büro des Staatsekretärs für Verwaltung (?Office of the Chief Secretary for Administration”) der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong ("HKSAR") der Volksrepublik China hat die weitere Ehre mitzuteilen, dass, zur Befolgung der Empfehlung der Sonderkommission über die praktische Anwendung des Haager Apostillen Übereinkommens, mit Wirksamkeit vom 23. Juli 2012 das ?Apostille Service Office? der Justiz der Sonderverwaltungsregion Hongkong durch die Anbringung folgenden Vermerks am oberen Rand der Apostille die beschränkte Wirkung der Apostille angibt:

"Diese Apostille bestätigt nur die Unterschrift, die Berechtigung des Unterzeichners und das darauf angebrachte Siegel oder den darauf angebrachten Stempel. Sie bestätigt nicht den Inhalt der Urkunde, für die sie ausgestellt wurde."

Abgesehen von der Einfügung der obgenannten Erklärung gibt es keine weitere Änderung der Apostille.

Kolumbien3:

Seit 8.Oktober 2007 hat Kolumbien eine neue Apostille eingeführt. Ihre grundlegenden Merkmale sind wie...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT