Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches, abgeändert durch das Protokoll vom 16. November 1989

74. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches, abgeändert durch das Protokoll vom 16. November 1989

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches, abgeändert durch das Protokoll vom 16. November 1989 (BGBl. Nr. 181/1979 idF BGBl. Nr. 664/1992, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 106/2001) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitritturkunde:
Bulgarien 22. September 2004
Estland 16. Jänner 2002
Lettland 6. März 2002
Litauen 6. August 2004
Malta 4. Oktober 2004
Polen 20. September 2006
Rumänien 23. Juni 2003

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats zufolge hat die Europäische Union1 am 30. November 2009 folgende Erklärung abgegeben:

Der Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wird am 1. Dezember 2009 in Kraft treten.

Demzufolge wird von diesem Datum an die Europäische Union die Europäische Gemeinschaft ersetzen und ihr nachfolgen (Art. 1 Abs. 3 des Vertrags über die Europäische Union, wie aus den Abänderungen durch den...

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