Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

20. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (BGBl. Nr. 294/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 223/2002) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:
Albanien 26. März 2001
Armenien 31. Oktober 2002
Belarus 17. Jänner 2003
Bosnien und Herzegowina 19. Februar 2009
Liberia 16. September 2005
Serbien (vormals Serbien und Montenegro)
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