Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

10. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (BGBl. Nr. 590/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 190/2005) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:
Bahamas 23. Dezember 2008
Bahrain 27. September 2007
Indonesien 23. Februar 2006
Kasachstan 24. Jänner 2006
Demokratische Volksrepublik Laos 13. Februar 2007
Malediven 19. September 2006
Pakistan 17. April 2008
Papua-Neuguinea 21. Juli 2008

Weiters hat Montenegro am 23. Oktober 2006 erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 3. Juni 2006 auch weiterhin an den Pakt gebunden zu erachten.

Anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde haben nachstehende Staaten folgende Erklärungen abgegeben bzw. Vorbehalte erklärt:

Bahamas:

Die Regierung der Bahamas legt Nicht-Diskriminierung aufgrund nationaler Herkunft dahingehend aus, dass damit nicht notwendigerweise eine Verpflichtung des Staates verbunden ist, Ausländern automatisch die gleichen Rechte wie Inländern zu garantieren. Der Ausdruck sollte als Verweis auf die Beseitigung jedes willkürlichen Verhaltens verstanden werden, nicht jedoch auf unterschiedliche Behandlungsweisen aufgrund objektiver und vernunftmäßiger Überlegungen im Einklang mit den in demokratischen Gesellschaftsordnungen vorherrschenden Grundsätzen.

Bahrain:

Die Regierung des Königreichs Bahrain erklärt, dass ihre Annahme von Art. 8 Abs. 1 lit. d dieses Paktes ihrem Recht, Streiks in lebenswichtigen Versorgungsbetrieben zu verbieten, nicht vorgreift.

Indonesien:

Unter Bezugnahme auf Art. 1 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte erklärt die Regierung der Republik Indonesien, dass gemäß der "Declaration on the Granting of Indenpendence to Colonial Countries" sowie der...

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