Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die politischen Rechte der Frau

157. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die politischen Rechte der Frau

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau (BGBl. Nr. 256/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 66/1998) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:
Algerien 5. August 2004
Armenien 24. Jänner 2008
Bangladesch 5. Oktober 1998
Burkina Faso 9. Dezember 1998
El Salvador 26. März 2008
Georgien 6. Juli 2005
Kasachstan 28. März 2000
Ruanda 26. September 2003
Tadschikistan 7. Juni 1999

Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Kontinuitätserklärung:
Montenegro 23. Oktober 2006
Serbien 12. März 2001
St. Vincent und die Grenadinen 27. April 1999

Anlässlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde bzw. Kontinuitätserklärung haben nachstehende Staaten folgende Erklärungen abgegeben bzw. Vorbehalte erklärt:

Bangladesch:

Zu Artikel III:

Die Regierung der Volksrepublik Bangladesch wendet Art. III des Übereinkommens in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der Verfassung von Bangladesch an, insbesondere Art. 28 Abs. 4, der besondere Bestimmungen zugunsten von Frauen vorsieht; Art. 29 Abs. 3 lit. c, der einen Vorbehalt auf der Grundlage vorsieht, dass ein Zugang zu Klassen der Beschäftigung oder von Ämtern für ein Geschlecht und aufgrund ihrer Natur ungeeignet für das andere Geschlecht ist; Art. 65 Abs. 3, der 30 Sitze in der Nationalversammlung für Frauen vorsieht, in Ergänzung zu der Bestimmung, die die Wahl von Frauen für jeden und alle der 300 Sitze vorsieht.

Zu Artikel...

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