Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der in Kopenhagen beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

134. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der in Kopenhagen beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende Staaten ihre Ratifikations-, Beitritts- bzw. Annahmeurkunden zu der in Kopenhagen beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. Nr. 640/1996, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 116/2006), hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations-, Beitritts- bzw. Annahmeurkunde:
Albanien 25. Mai 2006
Äquatorialguinea 11. Juli 2007
Belarus 13. März 2007
Gambia 30. April 2008
Heiliger Stuhl 5. Mai 2008
Irak 25. Juni 2008
Kambodscha 31. Jänner 2007
Demokratische Volksrepublik Laos 28. Juni 2006
Sambia 11. Oktober 2007
Turkmenistan 28. März 2008
Zentralafrikanische Republik 29. Mai 2008

Ferner hat Montenegro mit Wirkung vom 3. Juni 2006 erklärt, sich auch weiterhin an die Änderung des Montrealer Protokolls gebunden zu erachten.

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat der Heilige Stuhl folgende Erklärung abgegeben:

Mit seinem Beitritt zum Wiener Protokoll zum Schutz der Ozonschicht und dem Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sowie seinen vier Änderungen: London (1990), Kopenhagen (1992), Montreal (1997) und Peking (1999), möchte der Heilige Stuhl die gesamte internationale Gemeinschaft dazu ermutigen, echte Zusammenarbeit zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft entschlossen zu unterstützen. Solch eine Zusammenarbeit, wie es der Fall des Ozonschutzes gezeigt...

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