Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Leichenbeförderung
23. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Leichenbeförderung
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben folgende Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über die Leichenbeförderung (BGBl. Nr. 515/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 2/1999) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
Andorra | 9. Februar 2007 |
Estland | 6. Dezember 2001 |
Frankreich | 9. Mai 2000 |
Moldau | 13. Februar 2003 |
Anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben nachstehende Staaten folgende Erklärungen abgegeben:
Andorra:
In Übereinstimmung mit Art. 8 des Übereinkommens erklärt das Fürstentum Andorra, dass die zuständige Behörde gemäß Art. 3 Abs. 1, Art. 5, Art. 6 Abs. 1 und 3 des Übereinkommens der "gerichtsmedizinische Dienst der Abteilung für Gerichtsmedizin des Ministeriums für Justiz und Inneres" ist.
Estland:
Die Republik Estland teilt mit, dass die zuständigen Behörden gemäß Art. 3 Abs. 1, Art. 5, Art. 6 Abs. 1 und 3 des Übereinkommens das Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Diplomatische Missionen der Republik Estland ist.
Frankreich:
Die zuständige französische Behörde für die Ausstellung eines Passes gemäß Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 des Übereinkommens ist der Präfekt, als Vertreter des Staates in jedem Verwaltungsbezirk.
Die französische Behörde für die Festlegung der Merkmale von Särgen gemäß Art. 6 Abs. 1 und 3 des Übereinkommens ist das Ministerium für Gesundheit auf Vorschlag des Obersten Rates für öffentliche Gesundheit.
Moldau:
Die Republik Moldau erklärt, dass sie die Bestimmungen des Übereinkommens nur in dem von der Regierung der Republik Moldau kontrollierten Gebiet bis zur vollständigen Wiederherstellung der territorialen Integrität der Republik Moldau anwenden wird.
Die Republik Moldau erklärt, dass die zuständige Behörde gemäß Art. 8 des Übereinkommens zum Zweck der Ausstellung eines Leichenpasses das Ministerium für Gesundheit in Chisinau, Moldau, ist.
Weiters hat...
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