Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 4. November 1983 über die Einrichtung von Studienrichtungen und Kurzstudien an den Hochschulen künstlerischer Richtung (1. Durchführungsverordnung zum Kunsthochschul-Studiengesetz)
Auf Grund der §§ 7 und 17 des Bundesgesetzes vom 2. März 1983, BGBl. Nr. 187, über die Studien an den Hochschulen künstlerischer Richtung wird verordnet:
Einrichtung von Studienrichtungen
§ 1. An der Akademie der bildenden Künste in Wien werden folgende Studienrichtungen eingerichtet:
Malerei und Graphik; Bildhauerei; Medailleurkunst und Kleinplastik; Restaurierung und Konservierung; Bühnengestaltung.
§ 2. An der Hochschule für angewandte Kunst in Wien werden folgende Studienrichtungen eingerichtet:
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An der Abteilung Architektur die Studienrichtung Innenarchitektur.
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An der Abteilung Plastische Gestaltung und Design die Studienrichtungen: Industrial Design; Produktgestaltung; Mode; Textil.
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An der Abteilung Visuelle Kommunikation die Studienrichtungen: Visuelle Mediengestaltung;
Bühnengestaltung.
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An der Abteilung Bildende Kunst die Studienrichtungen:
Malerei und Graphik; Bildhauerei;
Restaurierung und Konservierung.
§ 3. An der Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz werden folgende Studienrichtungen eingerichtet:
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An der Abteilung Allgemeine Kunstlehre und Kunsterziehung die Studienrichtungen: Malerei und Graphik; Bildhauerei; Textil; Metall.
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An der Abteilung Umweltgestaltung die Studienrichtungen
: Innenarchitektur; Industrial Design.
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An der Abteilung Angewandte Graphik und Kunsthandwerk die Studienrichtungen: Visuelle Mediengestaltung; Keramik.
§ 4. An der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien werden folgende Studienrichtungen eingerichtet:
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An der Abteilung Komposition, Musiktheorie und Dirigentenausbildung die Studienrichtungen
: Komposition und Musiktheorie (mit den Studienzweigen: Komposition; Musiktheorie);
Musikleitung (mit den Studienzweigen:
Orchesterdirigieren; Chordirigieren; Korrepetition).
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An der Abteilung Tasteninstrumente die Studienrichtungen:
Klavier; Orgel; Cembalo;
Klavierkammermusik; Klavier-Vokalbegleitung.
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An der Abteilung Streichinstrumente und andere Saiteninstrumente die Studienrichtungen:
Violine; Viola; Violoncello; Kontrabaß;
Gitarre; Harfe.
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An der Abteilung Blas- und Schlaginstrumente die Studienrichtungen: Flöte; Blockflöte;
Oboe; Klarinette; Fagott; Horn; Trompete;
Posaune; Baßtuba; Schlaginstrumente.
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An der Abteilung Musikpädagogik die Studienrichtungen
: Instrumental(Gesangs)pädagogik;
Musik- und Bewegungserziehung.
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An der Abteilung Kirchenmusik die Studienrichtungen:
Katholische Kirchenmusik (mit den Studienzweigen...
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