Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 13. Juni 1988, mit der die Verordnung über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz geändert wird

Auf Grund des § 28 des Düngemittelgesetzes, BGBl. Nr. 488/1985, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Artikel I Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, BGBl. Nr. 66/1986, über die Untersuchungsgebühren nach dem Düngemittelgesetz wird wie folgt geändert:

  1. § 1 Abs. 2 lautet:

    „(2) Ein Punkt der im Abs. 1 genannten Gebühren entspricht einem Betrag von 10,50 S."

  2. Die Anlage lautet:

    Artikel II Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1988 in...

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