Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 31. Oktober 1989, mit der die Verordnung betreffend die Grundausbildung für Stabsoffiziere geändert wird

Auf Grund der §§ 24 bis 35 und der Anlage 1

Z 15.2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979,

BGBl. Nr. 333, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher Dienst verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung betreffend die Grundausbildung für Stabsoffiziere, BGBl. Nr. 165/1978, wird wie folgt geändert:

Nach § 8 wird folgender § 9 angefügt:

„§ 9. Als erfolgreicher Abschluß der Grundausbildung nach dieser Verordnung gelten:

  1. die erfolgreiche Absolvierung des ersten Studienabschnittes nach der Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Generalstabsausbildung, BGBl.

    Nr. 626/1983;

  2. die erfolgreiche Absolvierung des...

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