Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 20. August 1987, mit der die Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe H 2 geändert wird

Auf Grund der §§ 24 bis 35 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher Dienst verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 11. Dezember 1981, BGBl.

Nr. 559, über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe H 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 347/1984 wird wie folgt geändert:

§ 11 Abs. 2 lautet:

„(2) Für Wehrpflichtige, die vor ihrer Ernennung zu Berufsoffizieren der Verwendungsgruppe H 2

als Zeitsoldaten eine hinsichtlich Dauer, Inhalt,

Aufbau und Erfolgskontrolle dieser Verordnung entsprechende Offiziersausbildung an der Theresianischen Militärakademie erfolgreich zurückgelegt haben, gilt diese...

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