Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der die Verordnung über das Sperrgebiet Großmittel geändert wird

Auf Grund des § 1 Abs. 1 Z 1 lit. a und des § 2 Abs. 3 des Sperrgebietsgesetzes 1995, BGBl.

Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres verordnet:

Die Verordnung über das Sperrgebiet Großmittel, BGBl. Nr. 623/1996, wird wie folgt geändert:

  1. § 1 Abs. 2 lautet:

    „(2) Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind durch eine rote Linie gekennzeichnet 1. in einem Ausschnitt der Österreichischen Karte im Maßstab 1 : 25000 (ÖK 25 V), Blatt Nr. 76

    Wiener Neustadt und Nr. 77 Eisenstadt,

  2. in sieben Katasterplänen, Blatt Nr. 1 bis 4 jeweils im Maßstab 1 : 5000 und Blatt Nr. 5 bis 7

    jeweils im Maßstab 1 : 1000 bzw. 1 : 2000, und 3.in einem Zusatzblatt (bestehend aus Ausschnitten der Österreichischen Karte im Maßstab 1 : 25000, der...

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