Bundesgesetz vom 24. Jänner 1986, mit dem das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft, BGBl.

Nr. 351/1982, wird wie folgt geändert:

§ 5 (erster Satz) hat zu lauten:

„Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie hat dem Nationalrat im vierten Quartal jedes zweiten Jahres einen Bericht über die Situation der Unternehmungen...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT