Bundesgesetz vom 7. November 1974, mit dem Bestimmungen über die Ausschreibung bestimmter leitender Funktionen getroffen werden (Ausschreibungsgesetz)
Der Nationalrat: hat beschlossen:
§ 1. Der Betrauung einer Person mit der Leitung einer der folgenden Dienststellen (Dienststellenteile)
hat eine Ausschreibung voranzugehen:
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im Bereiche sämtlicher Zentralstellen mit Ausnahme der Präsidentschaftskanzlei und der Parlamentsdirektion:
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Sektionen,
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Gruppen,
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Abteilungen,
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sonstige organisatorische Einheiten, die den unter ,Z. 1 bis 3 erwähnten gleichzuhalten sind;
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im Bereiche des Bundeskanzleramtes:
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Österreichisches Staatsarchiv,
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Österreichisches Statistisches Zentralamt,
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Österreichische Staatsdruckerei;
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im Bereiche des Bundesministeriums für Inneres:
Sicherheitsdirektionen;
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im Bereiche des Bundesministeriums für Justiz:
Generalprokuratur;
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im Bereiche des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst:
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Bundestheater im Sinne des Bundestheaterpensionsgesetzes,
BGBl. Nr. 159/
1958,
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Hofmusikkapelle,
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Österreichischer Bundesverlag für Unterricht,
Wissenschaft und Kunst;
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im Bereiche des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung:
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Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik,
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Österreichische Nationalbibliothek,
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Bibliotheken an den wissenschaftlichen Hochschulen,
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Bundesdenkmalamt,
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Staatliche Sammlungen,
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Museen;
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im Bereiche des Bundesministeriums für soziale Verwaltung:
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Landesinvalidenämter,
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Obereinigungsamt,
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Landesarbeitsämter;
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im Bereiche des Bundesministeriums für Finanzen:
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Zentralbesoldungsamt,
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Finanzlandesdirektionen,
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Finanzprokuratur,
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Österreichisches Postsparkassenamt,
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Generaldirektion für die Österreichischen Salinen,
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Hauptpunzierungs- und Probieramt,
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Hauptmünzamt,
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Verwertungsstelle des Österreichischen Branntweinmonopols,
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Österreichische Glücksspielmonopolverwaltung;
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im Bereiche des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft:
Österreichische Bundesforste;
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im Bereiche des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie:
Österreichisches Patentamt;
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im Bereiche des Bundesministeriums für Verkehr:
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Post- und Telegraphendirektionen,
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Bundesamt für Zivilluftfahrt,
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Amt für Schiffahrt;
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im Bereiche des Bundesministeriums für Landesverteidigung:
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Armeekommando,
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Korpskommanden,
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Landesverteidigungsakademie,
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Theresianische Militärakademie,
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Heeresgeschichtliches Museum;
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im Bereiche des Bundesministeriums für Bauten und Technik:
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Bundesgebäudeverwaltung,
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Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen,
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Burghauptmannschaft Wien,
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Schloßhauptmannschaft Schönbrunn,
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Bundesversuchs- und Forschungsanstalt Arsenal,
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Technisches Museum für Industrie und Gewerbe,
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Bundesstrombauamt;
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im Bereiche sämtlicher Ressorts:
Leitung einer Bundesdienststelle...
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