Kundmachung des Bundeskanzlers vom 2. Dezember 1971 betreffend die Ratifikation des Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch Belgien

Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen Botschaft in Wien hat Belgien am 20. Oktober 1971 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

(BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 397/

1971) hinterlegt. Â

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