Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Bestimmung des Trassenverlaufes der Linienverbesserung St. Pölten?Prinzersdorf im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten?Attnang/Puchheim

Auf Grund des § 3 Abs.  1  des Hochleistungsstreckengesetzes, BGBl. Nr. 135/1989, in der Fas-

sung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 576/1989 wird verordnet:

Der Trassenverlauf der Linienverbesserung St. Pölten—Prinzersdorf im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten—Attnang/Puchheim im Bereich der Gemeinden St. Pölten, Gerersdorf und Prinzersdorf wird wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Trasse beginnt in km 62,031 westlich des Bahnhofes St. Pölten, etwa 225 m nach der bestehenden Überführung der Eichendorfstraße, und endet bei km 67,806, das entspricht dem Projekts-km 67,611, der ÖBB-Strecke Wien—Salzburg.

Der für diese Trasse festgelegte Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit., der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist in den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und...

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