Änderungen der Liste in Anlage I zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen Kundgemacht in BGBl. Nr. 414/1994

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

  2. Gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

  3. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG sind die Fassungen des Staatsvertrages in arabischer,

    chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß sie zur

    öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie aufliegen.

    (Ãœbersetzung)

    [. . . . .]

    In Anbetracht dessen, daß die betroffenen Parteien ihre Zustimmung zur Aufnahme in die Liste in Anlage I des Übereinkommens gegeben haben,

    In Hinblick auf die Verfahrensweise gemäß Artikel 4.2 (f) des Übereinkommens,

  4. Beschließt, die Liste in Anlage I zum Übereinkommen zu ändern durch:

    1. Streichung des Namens Tschechoslowakei;

    b)Einfügung der Namen Kroatien Länder, die sich im Übergang zur Marktwirtschaft befinden., Tschechische Republik Länder, die sich im Übergang zur Marktwirtschaft befinden., Liechtenstein, Monaco,

    Slowakei...

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