Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 4. Juli 1978 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 15 Mannersdorfer Straße im Bereich der Gemeinden Mannersdorf am Leithagebirge und Sommerein

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975

wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 15

Mannersdorfer Straße wird im Bereich der Gemeinden Mannersdorf am Leithagebirge und Sommerein wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 20,655, verläuft in gestreckter Linienführung,

den bestehenden Straßenverlauf durch Ausschaltung der vorhandenen Bögen korrigierend,

unter teilweiser Mitbenützung der bestehenden Straße und endet bei km 23,550.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Mannersdorf am Leithagebirge und Sommerein...

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