Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

139.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

[deutschsprachiger Abkommenstext siehe Anlagen]

[englischsprachiger Abkommenstext siehe Anlagen]

[mazedonischsprachiger Abkommenstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 14. März bzw. 27. August 2008 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2008 in Kraft.

Gusenbauer

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