Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung über Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs geändert wird

Auf Grund des § 42 Abs. 7 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2000, wird die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 23. Dezember 1994, BGBl. Nr. 1027, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 110/1998, über Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs wie folgt geändert:

In § 1 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) Zum ÖBB Terminal Wörgl auf der A 12...

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