Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und das Emblem des Global Compact der Vereinten Nationen

390. Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und das Emblem des Global Compact der Vereinten Nationen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2007, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name und das Emblem des Global Compact der Vereinten Nationen, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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