Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 21. Juli 1999, BGBl. II Nr. 242/1999, betreffend Feststellung von Durchschnittssätzen für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr

Auf Grund des § 33 Tarifpost 5 Abs. 5 Z 2 des Gebührengesetzes 1957, BGBl. Nr. 267/1957, in der Fassung BGBl. I Nr. 28/1999, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Feststellung von Durchschnittssätzen für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr, BGBl. II Nr. 242/1999, wird wie folgt geändert:

  1. Im § 3 tritt an die Stelle des Wertes „18 S“ der Wert „1,30 Euro“, an die Stelle des Wertes „8 S“ der Wert „0,58 Euro“ und an die Stelle des Wertes „4 S“ der Wert „0,29 Euro“.

  2. Es wird folgender § 5...

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