Kundmachung des Bundeskanzlers vom 8. November 1983 betreffend die Änderung des Anhanges zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedern des Europarates

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates ist die im Anhang zum Europäischen Abkommen

über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedern des Europarates (BGBl.

Nr. 175/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 156/1983) kundgemachte Liste der Bundesrepublik Deutschland (BGBl. Nr. 51/1977) wie folgt geändert worden:

(Ãœbersetzung)

Gültiger oder innerhalb des letzten Jahres abgelaufener Reisepaß

oder Kinderausweis der Bundesrepublik Deutschland.

Von den Vertragsschließenden Parteien des erwähnten Abkommens sind...

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