Verordnung der Bundesregierung vom 29. Juli 1947, betreffend die Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Landeck, Imst und Reutte.

Auf Grund des § 8, Abs. (5), lit. d, des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des Bundesgesetzblattes Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung der Tiroler Landesregierung verordnet:

§ 1. Die bisher zum Gerichtsbezirk Imst gehörigen Gemeinden Gramais und Pfafflar und die bisher zum Gerichtsbezirk Landeck gehörige Gemeinde Kaisers werden aus diesen Gerichtsbezirken ausgeschieden und dem Gerichtsbezirk Reutte zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit...

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