Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
196. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigt.
Der Bund ? vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend ? und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau, ? im Folgenden als Vertragsparteien bezeichnet ? sind übereingekommen, gemäß Art. 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Abschnitt I
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, BGBl. I Nr. 99/2009, in der Fassung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, BGBl. I Nr. 80/2011, wird wie folgt geändert:
1. In Art. 6 Abs. 1 werden das Wort ?Mehraufwandes? durch ?Aufwandes? und die Wortfolge ?und 2012/13? durch die Wortfolge ?2012/13, 2013/14 und 2014/15? ersetzt.
2. In Art. 6 erhalten die Abs. 6 und 7 die Bezeichnungen ?(8)? und ?(9)?; folgende Absätze 6 und 7 werden eingefügt:
(6) Der Betrag in Höhe von 70 Millionen Euro wird im Kindergartenjahr 2013/2014 auf die Länder nach den Anteilen der dann kindergartenpflichtigen 5-jährigen Kinder pro Bundesland wie folgt aufgeteilt:
Burgenland:?????????????????????????.3,080 % |
Kärnten:??????????????????????????..6,154 % |
Niederösterreich:??????????????????????...18,546 % |
Oberösterreich:???????????????????????..17,372 % |
Salzburg:??????????????????????????..6,402 % |
Steiermark:?????????????????????????.13,120 % |
Tirol:????????????????????????????.8,582 % |
Vorarlberg:?????????????????????????...5,029 % |
Wien:???????????????????????????..21,715 % |
(7) Der Betrag in Höhe von 70 Millionen Euro wird im Kindergartenjahr 2014/2015 auf die Länder nach den Anteilen der dann kindergartenpflichtigen 5-jährigen Kinder pro Bundesland wie folgt aufgeteilt:
Burgenland:????????????????????????..?2,998 % |
Um weiterzulesen
FORDERN SIE IHR PROBEABO AN