Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. Dezember 1953 über die Ratifikation des ?Protokoll vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen" durch Jugoslawien.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Jugoslawien am 29. April 1953 die Ratifikationsurkunde zum Protokoll vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten internationalen Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen, BGBl. Nr. 191/1950,

gemäß...

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