Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

Nach Mitteilungen der Polnischen Regierung haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen) (BGBl. Nr. 161/1971, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 197/1998) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Kenia 6. Juli 1999

Lettland 2. Oktober 1998

Slowenien hat am 7. August 1998 erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 25. Juni 1991 weiterhin an das Protokoll...

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