Bundesgesetz vom 10. November 1983 über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 280,6 Millionen Sonderziehungsrechte auf 775,6

Millionen Sonderziehungsrechte erhöht.

(2) Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt,

namens der Republik Österreich dem Internationalen Währungsfonds gegenüber die Erhöhung der

österreichischen Quote zu notifizieren.

(3) Der Erhöhungsbetrag ist im Sinne des § 2 des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 309/1971, über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds und die Übernahme der...

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