Kundmachung des Bundeskanzlers vom 8. November 1983 betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Internationalen Straßengüterverkehr

(CMR) (BGBl. Nr. 192/1981) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Rumänien 4. Mai 1981

Italien 17. September 1982

Spanien 11. Oktober 1982

Frankreich 14. April 1982

Das Vereinigte Königreich hat mit Note, welche am 19. April 1982 hinterlegt wurde, den Geltungsbereich des Protokolls auf die Insel Man ausgedehnt.

Nachstehende Staaten haben anläßlich der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden Vorbehalte erklärt:

Rumänien:

„Die Sozialistische Republik Rumänien erklärt gemäß Art. 9 des Protokolls zum Übereinkommen

über den Beförderungsvertrag im Internationalen Straßengüterverkehr (CMR), daß sie sich nicht an die Bestimmungen des Art. 8 des Protokolls,

wonach jede Streitigkeit zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung dieses Protokolls, welche die Parteien nicht durch Verhandlungen oder auf anderem Weg beilegen können, auf Antrag einer der...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT