Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung

122.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in portugiesischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 7 Abs. 4 des Rahmenabkommens erfolgten am 12. September 2013 bzw...

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