Kundmachung des Bundeskanzlers vom 16. April 1985 betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens samt Anhang

Nach Mitteilung der belgischen Botschaft in Wien haben nachstehende Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens samt Anhang (BGBl. Nr. 165/1955,

letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 192/1983) hinterlegt:

Staaten Datum der Hinterlegungder Beitrittsurkunde China 18. Juli 1983

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