Rechtssätze nº E1791/2019. VfGH. 10-03-2020

ECLIECLI:AT:VFGH:2020:E1791.2019
Date10 Marzo 2020
10.03.2020
www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1
Gericht
Verfassungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
10.03.2020
Geschäftszahl
E1791/2019
Leitsatz
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat und Familienlebens durch eine Rückkehrentscheidung
betreffend einen afghanischen Staatsangehörigen mangels ausreichender Auseinandersetzung mit d er zu
erwartenden Geburt des Kindes des Beschwerdeführers
Rechtssatz
Betreffend das ungeborene Kind des Beschwerdeführers geht das Bu ndesverwaltungsgericht (BVwG)
davon aus, dass noch kein schützenwertes Familienleben vorliege. Nach der Rsp des VfGH ist jedoch
auch auf den Umstand Bedacht zu nehmen, dass die Lebensgefährtin des Beschwerdeführers schwanger
ist. Im Zeitpunkt der Erlassung der gegenständlichen Rückkehrentscheidung war es absehbar, dass der
Beschwerdeführer demnächst Vater eines Kindes werden würde. Davon ausgehend hätte das B VwG
eingehend begründen müssen, weshalb die Erlassung einer Rückkehrentscheidung und die damit
verbundene Trennung des Beschwerdeführers von seinem Kind im öffentlichen Interesse geboten ist.
Indem das BVwG diesen Umstand bei seiner Interessenabwägung nicht berücksichtigt hat, hat es -
ungeachtet des Umstandes, dass das Privat- und Familienleb en in einem Zeitpunkt entstanden ist, in dem
sich der Beschwerdeführer seines unsicheren Aufenthalts bewusst war - diese mit einem in die
Verfassungssphäre reichenden Mangel belastet.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VFGH:2020:E1791.2019

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