Rechtssätze nº G1172/2023 ua. VfGH. 25-01-2024

ECLIECLI:AT:VFGH:2024:G1172.2023
Date25 Enero 2024
25.01.2024
www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1
Gericht
Verfassungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
25.01.2024
Geschäftszahl
G1172/2023 ua
Leitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Wortfolgen von Bestimmung des StGB
betreffend die organisierte Schwarzarbeit
Rechtssatz
Vor dem Hintergrund d er stRsp des VfGH zur hinreichenden Determiniertheit von Strafvorschriften lässt
das Vorbringen der Anträge die behaupteten Verfassungswidrigkeiten der Wortfolgen "oder
unselbständigen" und "ohne die erforderliche Anmeldung z ur Sozialversicherung oder" in §153e Abs1 Z1
StGB sowie der Wortfolge " beschäftigt oder" in §153e Abs1 Z2 StGB als so wenig wahrscheinlich
erkennen, dass sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VFGH:2024:G1172.2023

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