Bundesgesetz vom 28. Februar 1947 über die Aufhebung von reichsrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiete des Vollstreckungsrechtes.

Der Nationalrat hat beschlossen:

S 1. Die Verordnung zur einheitlichen Regelung der Vollstreckung von Titeln in den verschiedenen Rechtsgebieten des Großdeutschen Reichs vom 16. Jänner 1940, Deutsches R. G. Bl. I S. 176, wird rückwirkend mit 27. April 1945 aufgehoben.

§ 2. Für Titel, die bis zum 27. April 1945

vollstreckbar geworden sind, und für alle Exekutionen,

die bis zum 8. Mai 1945 bewilligt worden, sind, sind die bisherigen Vorschriften maßgebend.

§ 3. Mit der...

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