Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Resolution 727 (1992), verabschiedet auf der 3028. Sitzung des Sicherheitsrats am 8. Jänner 1992

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Sicherheitsrat folgende Resolution verabschiedet:

(Ãœbersetzung) RESOLUTION 727(1992)

VERABSCHIEDET AUF DER 3028. SITZUNGÂ Â Â DESÂ Â Â SICHERHEITSRATSÂ Â Â AM 8. JANUAR 1992

DER SICHERHEITSRAT,

IN BEKRÄFTIGUNG seiner Resolutionen 713 (1991) vom 25. September 1991, 721 (1991) vom 27. November 1991 und 724 (1991) vom 15. Dezember 1991,

KENNTNIS NEHMEND von dem gemäß Resolution 721 (1991) vorgelegten Bericht des Generalsekretärs vom 5. Januar 1992 (S/23363 mit Add. 1),

UNTER HINWEIS darauf, daß ihm nach der Charta der Vereinten Nationen die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit obliegt,

SOWIE UNTER HINWEIS auf die Bestimmungen des Kapitels VIII der Charta der Vereinten Nationen und im Hinblick auf die Rolle, welche die Europäische Gemeinschaft bei der Herbeiführung einer friedlichen Lösung in Jugoslawien weiterhin wahrnehmen wird,

den tragischen Zwischenfall vom 7. Januar 1992 BEKLAGEND, bei dem fünf Mitglieder der Beobachtermission der Europäischen Gemeinschaft den Tod fanden,

  1.    BILLIGT den Bericht des Generalsekretärs vom   5. Januar   1992   (S/23363   mit Add. 1)   und SPRICHT dem Generalsekretär seinen Dank dafür AUS;

  2.   BEGRÜSST die am 2. Januar 1992 unter der Schirmherrschaft des Persönlichen Abgesandten des Generalsekretärs in Sarajewo erfolgte Unterzeichnung einer Durchführungsvereinbarung betreffend die Modalitäten des Vollzugs der von den Parteien am   23. November   1991   in   Genf   vereinbarten bedingungslosen Feuereinstellung ;

  3.   UNTERSTÃœTZT die Absicht des Generalsekretärs, im Anschluß an die jüngste Mission seines Persönlichen     Abgesandten     unverzüglich     eine Gruppe von bis zu 50 Verbindungsoffizieren zur Förderung der Aufrechterhaltung der Waffenruhe nach Jugoslawien zu entsenden, und NIMMT in diesem       Zusammenhang      Â...

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