Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Resolution 788 (1992), verabschiedet auf der 3138. Sitzung des Sicherheitsrats am 19. November 1992

Nach Mitteilung des  Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Sicherheitsrat folgende Resolution verabschiedet:

(Ãœbersetzung)

RESOLUTION 788(1992)

VERABSCHIEDET AUF DER 3138. SITZUNGÂ Â Â DESÂ Â Â SICHERHEITSRATSÂ Â Â AM 19. NOVEMBER 1992

DER SICHERHEITSRAT,

UNTER HINWEIS auf die Erklärungen über die Situation in Liberia, die der Präsident des Rates in dessen Namen am 22. Januar 1991 (S/22133) und 7. Mai 1992 (S/23886) abgegeben hat,

IN BEKRÄFTIGUNG seiner Auffassung, daß das IV. Abkommen von Yamoussoukro vom 30. Oktober 1991 (S/24811) durch die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für freie und faire Wahlen in Liberia den bestmöglichen Rahmen für eine friedliche Lösung des liberianischen Konflikts bietet,

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG des Beschlusses der Gemeinsamen Tagung des Ständigen Vermittlungsausschusses und des Fünfer-Ausschusses, die am 20. Oktober 1992 in Cotonou (Benin) stattfand (S/24735), und des Schlußkommuniques der Ersten Tagung des Überwachungsausschusses der Neun über den liberianischen Konflikt, das am 7. November 1992 in Abuja (Nigeria) herausgegeben wurde (S/24812, Anhang),

MIT BEDAUERN darüber, daß die Konfliktparteien in Liberia die verschiedenen bislang geschlossenen Abkommen, insbesondere das IV. Abkommen von Yamoussoukro (S/24811), weder eingehalten noch durchgeführt haben,

FESTSTELLEND, daß die Verschlechterung der Situation in Liberia eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellt, insbesondere im gesamten Westafrika,

UNTER HINWEIS auf die Bestimmungen des Kapitels VIII der Satzung der Vereinten Nationen,

FESTSTELLEND, daß die Verschlechterung der Situation die Schaffung von Voraussetzungen verhindert, die der Abhaltung freier und fairer Wahlen im Einklang mit dem IV. Abkommen von Yamoussoukro förderlich sind,

MIT GENUGTUUNG darüber, daß die Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) auch weiterhin für eine friedliche Lösung des liberianischen Konflikts eintritt, sowie über ihre diesbezüglichen Bemühungen,

FERNER MIT GENUGTUUNG darüber, daß die Organisation der afrikanischen Einheit diese Bemühungen befürwortet und unterstützt,

FESTSTELLEND, daß die ECOWAS die Vereinten Nationen am 29. Juli 1992 ersucht hat, eine Beobachtergruppe zur Verifikation und Überwachung des Wahlprozesses nach Liberia zu entsenden,

DAVON KENNTNIS NEHMEND, daß die ECOWAS den Generalsekretär am 20. Oktober 1992 in Cotonou (Benin) gebeten hat...

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