Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 15. Juni 1973 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 14 Rheintal Autobahn im Bereich der Gemeinden Wolfurt, Lauterach, Kennelbach, Bregenz und Lochau

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 14

Rheintal Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Wolfurt, Lauterach, Kennelbach, Bregenz und Lochau wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt im Anschluß an den bereits bestehenden Abschnitt im Bereich der Anschlußstelle Dornbirn-

Nord bei Projekt-km 15,765 und führt von dort über den „Autobahnknoten Lauterach"

mit den Einbindungen der A 15 Bodensee Autobahn zwischen Projekt-km 14,0 und 15,0 zur Bregenzerach, welche bei Fluß-km 4,865 überquert wird, sodann zur Anschlußstelle „Bregenz-

Weidach" und anschließend weiter nach Norden in einem Tunnel bis Projekt-km 5,500.

Von der Anschlußstelle „Bregenz-Weidach"

führt eine Zu- und Abfahrtsstraße größtenteils unter Tag liegend in das Stadtinnere von Bregenz zur B 202 Schweizer Straße.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse sowie ihrer Anschlußstellen für die Zu-

und...

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