Bundesgesetz vom 22. Mai 1969, mit dem das Bundesgesetz über vorübergehende Maßnahmen betreffend die Abhaltung von Rigorosen an den Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten und an der Sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz neuerlich abgeändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundesgesetz vom 23. Juni 1967, BGBl.

Nr. 228, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 16/1968, über vorübergehende Maßnahmen betreffend die Abhaltung von Rigorosen an den Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten und an der Sozial-, wirtschafts-

und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz wird abgeändert wie folgt:

Im § 2 Abs. 1 haben die Worte „und am 30. September 1969 außer...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT