Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 9. August 1966 über den Beitritt Rumäniens und der Türkei zum Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen sind Rumänien und die Türkei dem Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen),

BGBl. Nr. 92/1960 in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 69/1964 (letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 68/1964), beigetreten.

Das Abkommen ist für Rumänien am 8. Juli 1964 und für die Türkei am 24. Mai 1966 in Kraft getreten.

Die Beitrittsurkunden Rumäniens und der Türkei enthalten folgende Vorbehalte:

Die Türkei betrachtet sich nicht; an die...

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