Erklärung der Republik Österreich betreffend die Annahme des Beitritts des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern BGBl. Nr. 294/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 339/1972

Nachdem die die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident der Republik Österreich im Namen der Republik Österreich, den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Ãœbereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern anzunehmen. Â

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Erklärung vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 13. März 1973

Der...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT