Erklärung der Republik Österreich über die Nichtanwendung des Anhanges 1 des Genfer Abkommens über den Straßenverkehr sowie Kündigung der in der Europäischen Zusatzvereinbarung zum vorgenannten Abkommen enthaltenen Ergänzung zu diesem Anhang 1 durch die Republik Österreich

Der Bundespräsident erklärt hiemit im Namen der Republik Österreich gemäß Artikel 2 Absatz 1 das am 19. September 1949 in Genf unterzeichneten Abkommens über den Straßenverkehr,

daß Österreich den Anhang 1 dieses Abkommens künftig nicht anwenden wird und kündigt im Namen der Republik Österreich gemäß Artikel 3 der am 16. September 1950 in Genf unterzeichneten Europäischen Zusatzvereinbarung zum Abkommen über den Straßenverkehr die in Artikel 1

der letztgenannten Vereinbarung enthaltene Ergänzung zum Anhang 1 des vorgenannten Abkommens.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Erklärung samt Kündigung vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 27. August 1971

Der Bundespräsident:

Jonas...

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