Kundmachung des Bundeskanzlers vom 23. September 1971 betreffend die Zurückziehung der Erklärung Griechenlands gemäß Artikel 7 des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957 sowie die Ergänzung des Anhanges durch Griechenland

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat die griechische Regierung mit Schreiben vom 22. Jänner 1965 ihre im BGBl.

Nr. 267/1958 kundgemachte Erklärung gemäß

Artikel 7 des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/

1958, letzte Kundmachung BGBl. Nr. 156/1969)

zurückgezogen.

Ferner hat Griechenland gemäß Artikel 11 des Abkommens nachstehende Liste von Ausweisdokumenten zur Anfügung an den Anhang zum erwähnten Abkommen vorgelegt:

Von den Vertragschließenden Parteien des...

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