Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 30. Mai 1973 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 145 Salzkammergut Straße im Bereich der Gemeinden Tauplitz und Pürgg-Trautenfels

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Bundesstraßengesetz 1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet:

Der Verlauf der B 145 Salzkammergut Straße wird im Bereich der Gemeinden Tauplitz und Pürgg-Trautenfels wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt rund 300 m vor der Einbindung der Landesstraße Nr. 270 bei Plan-km 104,41, verläuft dann nordöstlich von der bestehenden Bundesstraße, überquert den Grimmingbach bei Plan-km 105,194,

schwenkt nach Süden, kreuzt die Bahnlinie Stainach-Irdning—Schärding etwa bei Bahn-km 8,5

und erreicht bei Plan-km 106,2 die alte Straßentrasse nahezu. Im weiteren Verlauf schwenkt sie neuerlich in nordöstliche Richtung, erreicht in einem flachen Bogen die bestehende Trasse bei Plan-km 109,1, kreuzt diese mehrfach und bindet in gestreckter Linienführung bei Plan-km 111,45

in die derzeitige...

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