Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

202. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (BGBl. III Nr. 51/2010) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:
Irland 20. Juni 2012
Israel[1] 14. Jänner 2013
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 2. November 2010
Polen 25. September 2012
Serbien[1] 23. November 2011
Zypern 5. November 2012

Faymann

[1] Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Protokoll - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter...

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