Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Deutschland am 22. November 2001 seine Ratifikationsurkunde zum Ãœbereinkommen über den Â

Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (BGBl. IIIÂ Â

Nr. 145/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 165/2001) hinterlegt. Â

Anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde hat Deutschland erklärt, dass Adoptionen Â

von Kindern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik...

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