Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

92. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Frankreich[1] seine zentrale Behörde zum Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (BGBl. III Nr. 145/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 47/2009) wie folgt geändert:

Zentralbehörde:

Service de l?Adoption Internationale (SAI), Autorité Centrale

Ministère des Affaires Etrangères et Européennes

244 boulevard Saint-Germain

75303 PARIS 07 SP

France

Kontaktperson:

Botschafter mit besonderer Zuständigkeit für grenzüberschreitende Adoption und Leiter des Service de l´ Adoption Internationale.

Zuständige Behörde gemäß Art. 23:

Service de l?Adoption Internationale (SAI), Autorité Centrale

Ministère des Affaires Etrangères et Européennes

244 boulevard Saint-Germain

75303 PARIS 07 SP

France

Zugelassene Organisationen gemäß Art. 13:

- Agence Française de l´Adoption (AFA)
Die Agence Française de l´Adoption, eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Organisation im öffentlichen Interesse) die staatlicher Kontrolle untersteht, wurde durch Gesetz Nr. 2005-744 vom 4. Juli 2005 errichtet und nahm ihre Tätigkeit am 18. Mai 2006 auf. Sie erhielt den allgemeinen Auftrag, Kandidaten für grenzüberschreitende Adoptionen aus allen Ländern zu informieren, zu beraten und orientieren zu helfen. Das genannte Gesetz ermächtigt die AFA auch, bei der Adoption von ausländischen Kindern unter 15 Jahren aus allen Ländern, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens vom 29 Mai 1993 sind, zu vermitteln und mit der Vermittlung der Adoption von Kindern aus allen anderen Herkunftsländern nach Ermächtigung durch das Außenministerium und Zulassung durch die Behörden dieser Länder zu beginnen, wodurch die Stellung von zugelassenen privaten Organisationen, die ermächtigt sind, diese Rolle zu spielen, nicht berührt wird.
Die Kontaktdaten lauten:
19 boulevard Henri IV, 75994 Paris - France
- Zugelassene Adoptionsagenturen (OAA):
Die 41 zugelassenen Adoptionsagenturen (OAAs) sind nach bürgerlichem Recht errichtete juristische Personen, die bei der Adoption oder bei der Vermittlung zum
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